Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen: Kosten, Ablauf und Dauer

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament des Arbeitsschutzes – und die Unterlage, nach der Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht zuerst fragen. Wer sie nicht hat, hat ein Problem; wer sie veraltet in einem Ordner von 2019 hat, ebenfalls. Hier lesen Sie, was es kostet, sie professionell erstellen zu lassen, und wie der Ablauf aussieht.

Die Kosten im Überblick

  • Einzelbeauftragung: Je Arbeitsbereich oder Tätigkeit werden am Markt meist 480 bis 1.500 Euro fällig, abhängig von Komplexität und Gefährdungslage.
  • Im Betreuungspaket: Läuft die Gefährdungsbeurteilung über eine laufende sicherheitstechnische Betreuung, ist sie Teil der Einsatzzeit – für Kleinbetriebe bei uns ab 59 Euro netto monatlich, inklusive Pflege und Fortschreibung.
  • Selbst erstellen mit System: Mit geprüften Vorlagen und digitaler Führung kommen Sie deutlich günstiger weg – brauchen aber jemanden mit Fachkunde, der das Ergebnis bewertet.

So läuft die Erstellung ab

  1. Bestandsaufnahme: Arbeitsbereiche, Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Gefahrstoffe werden erfasst – bei uns digital, per strukturiertem Fragenkatalog.
  2. Gefährdungen ermitteln: Von mechanischen Gefährdungen über Lärm und Gefahrstoffe bis zur psychischen Belastung – systematisch je Tätigkeit.
  3. Risiko bewerten: Wie wahrscheinlich ist ein Schaden, wie schwer wäre er? Daraus ergibt sich der Handlungsbedarf.
  4. Maßnahmen festlegen: Nach dem STOP-Prinzip – Substitution vor technischen vor organisatorischen vor persönlichen Maßnahmen. Mit Verantwortlichen und Terminen.
  5. Wirksamkeit prüfen und fortschreiben: Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein Dokument, sondern ein Prozess. Neue Maschine, neuer Stoff, neuer Arbeitsplatz – die Beurteilung zieht nach.

Papier oder digital?

Rechtlich ist beides zulässig – dokumentiert sein muss sie seit 2013 in jedem Betrieb, auch unter 10 Beschäftigten. Der Unterschied zeigt sich im Alltag: Im Ordner veraltet die Beurteilung unbemerkt, im System erinnert sie an fällige Überprüfungen, verknüpft Maßnahmen mit Verantwortlichen und liefert bei einer BG-Prüfung den Nachweis auf Knopfdruck. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen lesen Sie in unserem Beitrag „Ist die Gefährdungsbeurteilung Pflicht?“.

Wer die Gefährdungsbeurteilung erstellen darf

Die Verantwortung liegt immer beim Arbeitgeber – das lässt sich nicht delegieren. Erstellen darf er sie selbst, wenn er die nötige Fachkunde hat. Die Betriebssicherheitsverordnung formuliert es für Arbeitsmittel ausdrücklich: Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden; wer die Kenntnisse nicht selbst hat, muss sich fachkundig beraten lassen (§ 3 Absatz 3 BetrSichV).

Genau dafür gibt es die Fachkraft für Arbeitssicherheit: Nach § 6 ASiG berät sie den Arbeitgeber ausdrücklich bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.

Oft schon bezahlt, ohne dass Sie es wissen

Wer bereits sicherheitstechnisch betreut wird, sollte in den Vertrag schauen. In Betrieben bis 20 Beschäftigte ist die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung nach Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2 der Kern der Betreuung. Bei größeren Betrieben gehört sie nach Anlage 2 zur Grundbetreuung. Eine separate Rechnung für „die Gefährdungsbeurteilung“ ist dann erklärungsbedürftig.

Was den Preis treibt – und was ihn senkt

Der größte Kostenfaktor ist die Zahl der zu beurteilenden Tätigkeiten. Hier hilft das Gesetz: Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen genügt die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit (§ 5 Absatz 2 ArbSchG). Zehn gleiche Büroarbeitsplätze sind eine Beurteilung, nicht zehn.

Teurer wird es durch Gefahrstoffe, Maschinen mit besonderen Gefährdungen und die psychische Belastung, die methodisch eigenes Vorgehen braucht. Günstiger wird es, wenn Sie gut vorbereitet sind.

Diese Unterlagen sparen Ihnen Geld

  • eine Liste der Tätigkeiten und Arbeitsbereiche mit Anzahl der Beschäftigten
  • eine Übersicht der Maschinen und Arbeitsmittel mit den letzten Prüfnachweisen
  • das Gefahrstoffverzeichnis mit aktuellen Sicherheitsdatenblättern
  • das Verbandbuch und die Unfallanzeigen der letzten Jahre
  • Grundriss sowie Flucht- und Rettungswegplan

Je vollständiger diese Liste vor dem ersten Termin vorliegt, desto weniger bezahlte Zeit geht in die Bestandsaufnahme.

Wie lange dauert es?

Als Richtwert aus der Praxis: Für einen Betrieb mit wenigen, überschaubaren Tätigkeiten reicht meist eine halbtägige Begehung, die Ausarbeitung dauert einige Tage. Mit Abstimmung und Umsetzung der ersten Maßnahmen sollten Sie zwei bis vier Wochen einplanen. Bei Gefahrstoffen, vielen Maschinen oder mehreren Standorten entsprechend länger.

Wo steht Ihr Betrieb gerade?

Finden Sie es in 2 Minuten heraus: Die kostenlose Arbeitsschutz-Analyse zeigt Ihnen anonym, wo Lücken bestehen. Und der DGUV-V2-Rechner verrät, welcher Betreuungsumfang für Ihren Betrieb gilt – inklusive unverbindlicher Preisschätzung. Oder Sie schildern uns Ihren Betrieb direkt im kostenlosen Erstgespräch.

Häufige Fragen zu Kosten und Ablauf

Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung?

Einzeln beauftragt werden am Markt meist 480 bis 1.500 Euro je Arbeitsbereich fällig. In einer laufenden Betreuung ist sie Teil der Leistung – für Kleinbetriebe bei uns ab 59 Euro netto im Monat.

Darf ich die Gefährdungsbeurteilung selbst erstellen?

Ja, wenn Sie die nötige Fachkunde haben. Andernfalls müssen Sie sich fachkundig beraten lassen. Die Verantwortung bleibt in jedem Fall bei Ihnen.

Brauche ich für jeden Arbeitsplatz eine eigene Beurteilung?

Nein. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen reicht die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit (§ 5 Absatz 2 ArbSchG).

Ist die Gefährdungsbeurteilung in der Sifa-Betreuung enthalten?

In aller Regel ja: Bis 20 Beschäftigte ist die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung Kern der Betreuung nach Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2, darüber gehört sie zur Grundbetreuung nach Anlage 2.

Wie lange dauert die Erstellung?

Für einen überschaubaren Betrieb als Richtwert zwei bis vier Wochen von der Begehung bis zur abgestimmten Fassung. Mehr Gefahrstoffe, Maschinen oder Standorte verlängern das.

Was muss ich vorbereiten?

Tätigkeitsliste, Maschinen- und Prüfübersicht, Gefahrstoffverzeichnis mit Sicherheitsdatenblättern, Unfallunterlagen sowie Grundriss und Fluchtwegplan.

Stand: September 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz, § 3 Betriebssicherheitsverordnung, § 6 Arbeitssicherheitsgesetz, DGUV Vorschrift 2 (Fassung 2026). Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.