Der Brief der Berufsgenossenschaft liegt auf dem Tisch, oder die Gewerbeaufsicht steht unangekündigt in der Tür – und plötzlich entscheidet sich, ob Ihr Arbeitsschutz ein System ist oder ein Stapel Papier. Diese Checkliste zeigt, welche Unterlagen verlangt werden und wie Sie den Termin entspannt überstehen.
Wer kontrolliert überhaupt?
Zwei Instanzen: die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft (meist angekündigt, oft anlassbezogen nach Unfällen oder im Rahmen von Schwerpunktaktionen) und die staatliche Arbeitsschutzbehörde – je nach Bundesland Gewerbeaufsicht oder Amt für Arbeitsschutz, die auch unangekündigt kommen darf. Beide haben Zutrittsrecht und dürfen Unterlagen einsehen.
Die zehn Unterlagen, die fast immer verlangt werden
- Gefährdungsbeurteilungen – aktuell, inklusive psychischer Belastung
- Unterweisungsnachweise aller Beschäftigten mit Datum und Inhalten
- Nachweis der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung (DGUV Vorschrift 2)
- Prüfnachweise für Arbeitsmittel – von der Leiter bis zur Anlage
- Prüfprotokolle elektrischer Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3)
- Gefahrstoffverzeichnis mit Sicherheitsdatenblättern
- Betriebsanweisungen zu Maschinen und Gefahrstoffen
- Organisation der Ersten Hilfe – Ersthelfer, Verbandbuch, Aushänge
- Brandschutz: Flucht- und Rettungswegpläne, Brandschutzhelfer, Prüfung der Feuerlöscher
- Vorsorgekartei zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Verhalten im Termin: drei Regeln
Erstens: kooperieren statt blockieren – die Aufsichtsperson entscheidet über Auflagen, und der Ton macht die Frist. Zweitens: nur beantworten, was gefragt wird, aber ehrlich. Drittens: Zusagen notieren und nachweisbar abarbeiten – ein sauber dokumentierter Maßnahmenplan nach dem Termin ist die halbe Miete.
Der Unterschied zwischen Suchen und Klicken
Alle zehn Punkte dieser Liste sind in einem digitalen Arbeitsschutz-System ein Export-Klick: Gefährdungsbeurteilungen versioniert, Unterweisungen mit Zertifikat, Prüffristen mit Historie, Gefahrstoffverzeichnis tagesaktuell. Genau dafür gibt es unsere Leistungsbereiche – damit der Kontrolltermin ein Termin ist und kein Ausnahmezustand.
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