DGUV Vorschrift 2 einfach erklärt: Betreuungsgruppen, Einsatzzeiten, Kosten

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Die DGUV Vorschrift 2 regelt, wie viel sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung jedem Betrieb zusteht – und ist gleichzeitig eines der am häufigsten missverstandenen Regelwerke im Arbeitsschutz. Hier ist die Kurzfassung ohne Behördendeutsch.

Worum geht es?

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz muss jeder Betrieb mit Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellen – das gilt ab dem ersten Mitarbeiter. Die DGUV Vorschrift 2 übersetzt diese Pflicht in konkrete Zahlen: Wie viele Stunden Betreuung pro Jahr, abhängig von Betriebsgröße und Gefährdung.

Die Grundbetreuung: drei Gruppen

Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten werden nach ihrem WZ-Kode (Branchenschlüssel) einer von drei Betreuungsgruppen zugeordnet. Je Beschäftigtem und Jahr gilt für Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt zusammen:

  • Gruppe I – hohe Gefährdung (z. B. Bau, Metallverarbeitung, Chemie): 2,5 Stunden
  • Gruppe II – mittlere Gefährdung (z. B. Produktion, Handwerk, Logistik): 1,5 Stunden
  • Gruppe III – geringe Gefährdung (z. B. Büro, Verwaltung, Handel): 0,5 Stunden

Ein Produktionsbetrieb mit 25 Beschäftigten kommt so auf 37,5 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Hinzu kommt der betriebsspezifische Teil – zusätzliche Betreuung für besondere Anlässe wie neue Anlagen, Umbauten oder erhöhtes Unfallgeschehen.

Sonderregeln für kleine Betriebe

Bis zehn Beschäftigte gilt die Kleinbetriebsbetreuung: keine festen Einsatzzeiten, sondern Grundbetreuung plus anlassbezogene Betreuung – etwa bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung oder nach einem Unfall. Betriebe bis 50 Beschäftigte können alternativ das Unternehmermodell wählen: Der Chef lässt sich selbst schulen und kauft Betreuung nur bei Bedarf ein. Klingt günstig, verlagert aber Verantwortung und Aufwand auf den Unternehmer – ehrlich gerechnet lohnt es sich seltener, als die Werbung verspricht.

Was kostet die Betreuung?

Externe Sicherheitsfachkräfte rechnen in Deutschland typischerweise zwischen 75 und 130 Euro pro Einsatzstunde ab. Bei uns gilt: Kleinbetriebe starten ab 59 Euro netto im Monat, größere Betriebe zahlen nach Betreuungsumfang – inklusive der EHS-Plattform, die bei klassischen Anbietern gar nicht erst dabei ist. Die schnellste Antwort für Ihren Betrieb liefert der DGUV-V2-Rechner: Beschäftigtenzahl und Gruppe eingeben, Stunden und Preisschätzung ablesen – 30 Sekunden, kostenlos, ohne Anmeldung.