Sobald Sie auch nur eine Person beschäftigen, schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 vor, dass Ihr Betrieb sicherheitstechnisch und betriebsärztlich betreut wird. Die wenigsten kleinen und mittleren Unternehmen leisten sich dafür eigenes Personal – die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der Normalfall. Bleibt die Frage: Was kostet das, und woran erkennen Sie ein gutes Angebot?
Wann Sie eine Sicherheitsfachkraft brauchen
Kurz: immer. Die Betreuungspflicht gilt ab dem ersten Beschäftigten – unabhängig von Branche und Größe. Nur die Form unterscheidet sich: Kleinbetriebe bis 50 Beschäftigte können je nach Branche zwischen Regelbetreuung und dem sogenannten Unternehmermodell wählen (der Unternehmer schult sich selbst und holt sich anlassbezogen Unterstützung). Ab 21 Beschäftigten läuft es auf die Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten hinaus – seit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 zum 1. Januar 2026 gilt die Betreuung ohne feste Einsatzzeiten bis einschließlich 20 Beschäftigte. Wie viele Stunden das für Ihren Betrieb sind, rechnet Ihnen unser DGUV-V2-Rechner in 30 Sekunden aus.
Was externe Betreuung am Markt kostet
- Stundensätze: Üblich sind 75 bis 130 Euro netto pro Einsatzstunde, in Ballungsräumen und bei Spezialthemen auch mehr.
- Monatspauschalen für Kleinbetriebe: Die Spanne reicht von Billigangeboten um 10 Euro (meist reine Bereitschaft ohne Leistung) bis zu seriösen Paketen zwischen 50 und 150 Euro.
- Einzelleistungen: Eine Gefährdungsbeurteilung wird einzeln oft ab 480 Euro angeboten, Unterweisungen und Begehungen kommen separat dazu.
Bei uns starten Kleinbetriebe bis 20 Beschäftigte ab 59 Euro netto im Monat – inklusive digitaler Plattform für Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Fristen. Größere Betriebe zahlen nach Betreuungsumfang gemäß DGUV Vorschrift 2.
Woran Sie ein seriöses Angebot erkennen
- Die Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 werden transparent berechnet und im Vertrag ausgewiesen – nicht „nach Aufwand“.
- Dokumentation gehört dazu: Gefährdungsbeurteilungen, Begehungsberichte und Unterweisungsnachweise bleiben Ihr Eigentum und sind jederzeit abrufbar.
- Erreichbarkeit ist geregelt – auch zwischen den Terminen, wenn die Aufsichtsbehörde oder die Berufsgenossenschaft anklopft.
- Keine versteckten Kosten für „Zusatzleistungen“, die eigentlich Kern der Betreuung sind.
Ein Warnsignal zum Schluss: Wer Ihnen Betreuung für 9,90 Euro im Monat verkauft, verkauft Ihnen im Ernstfall vor allem eines – die Erkenntnis, dass Sie auf dem Papier betreut waren und in der Realität allein. Die Berufsgenossenschaft prüft nicht den Vertrag, sondern die Wirksamkeit.
Was den Preis tatsächlich bestimmt
Der Stundensatz ist nur die halbe Rechnung. Die andere Hälfte ist die Zahl der Stunden – und die ist nicht verhandelbar, sondern ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 2. Zwei Faktoren bestimmen sie:
- Ihre Betreuungsgruppe. Jede Branche ist per WZ-Kode einer von drei Gruppen zugeordnet. Die Gruppe legt den Faktor für die Grundbetreuung fest: 2,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr in Gruppe I, 1,5 in Gruppe II, 0,5 in Gruppe III. Ein Metallbaubetrieb und ein Planungsbüro mit gleicher Mitarbeiterzahl liegen deshalb um den Faktor fünf auseinander.
- Die betriebsspezifische Betreuung. Sie kommt obendrauf und richtet sich nach Ihren tatsächlichen Gefährdungen – hier entscheidet die Gefährdungsbeurteilung, nicht die Preisliste.
Wer ein Angebot ohne diese Herleitung bekommt, kann es nicht prüfen. Genau das ist der Grund, warum die Spanne am Markt so groß wirkt: Verglichen werden Pauschalen, die völlig unterschiedliche Leistungsmengen enthalten.
Regelbetreuung oder Unternehmermodell?
Bis 50 Beschäftigte haben Sie in vielen Branchen die Wahl. Der Unterschied ist grundsätzlich:
- Regelbetreuung: Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt betreuen Ihren Betrieb mit festgelegten Einsatzzeiten. Sie kaufen Fachkunde ein und bleiben selbst im Hintergrund.
- Unternehmermodell (bedarfsorientierte Betreuung): Sie als Unternehmer nehmen an Schulungen Ihrer Berufsgenossenschaft teil, bilden sich regelmäßig fort und holen sich Fachkunde nur zu bestimmten Anlässen dazu. Das senkt die laufenden Kosten und erhöht Ihren eigenen Zeitaufwand.
Das Unternehmermodell rechnet sich, wenn Sie das Thema ohnehin selbst in der Hand behalten wollen. Es geht schief, wenn die Fortbildung schleift – dann fehlt im Ernstfall beides: die eigene Qualifikation und die externe Betreuung.
Seit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 zum 1. Januar 2026 gilt für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten die Betreuung nach Anlage 1 – ohne feste Einsatzzeiten. Statt fester Stundenzahlen zählen Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und anlassbezogene Betreuung.
Vier Fragen, die jedes Angebot beantworten muss
- Welche Betreuungsgruppe gilt für meinen WZ-Kode, und wie viele Stunden ergeben sich daraus?
- Was genau ist in der Pauschale enthalten – und was wird zusätzlich berechnet?
- Wem gehören die Dokumente, wenn der Vertrag endet?
- Wer ist erreichbar, wenn die Aufsichtsbehörde anruft und der nächste Termin erst in drei Monaten ist?
Wer diese vier Fragen stellt, sortiert unseriöse Angebote in fünf Minuten aus – ganz ohne Fachwissen.
Wo steht Ihr Betrieb gerade?
Finden Sie es in 2 Minuten heraus: Die kostenlose Arbeitsschutz-Analyse zeigt Ihnen anonym, wo Lücken bestehen. Und der DGUV-V2-Rechner verrät, welcher Betreuungsumfang für Ihren Betrieb gilt – inklusive unverbindlicher Preisschätzung. Oder Sie schildern uns Ihren Betrieb direkt im kostenlosen Erstgespräch.
Häufige Fragen zu Kosten und Pflicht
Ab wann braucht mein Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz kennt keine Bagatellgrenze; es unterscheidet nur die Form der Betreuung.
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit im Monat?
Für Kleinbetriebe liegen seriöse Pakete zwischen 50 und 150 Euro netto im Monat. Einzelne Einsatzstunden werden meist mit 75 bis 130 Euro netto berechnet. Entscheidend ist nicht der Stundensatz, sondern die Zahl der Stunden nach DGUV Vorschrift 2.
Warum sind manche Angebote so viel billiger?
Weil sie weniger enthalten. Pauschalen unter 20 Euro decken in der Regel nur eine Bereitschaft ab, keine tatsächliche Betreuung. Geprüft wird im Ernstfall aber die Wirksamkeit, nicht der Vertrag.
Kann ich die Betreuung selbst übernehmen?
Im Unternehmermodell bis 50 Beschäftigte ja – unter der Bedingung, dass Sie an den Schulungen Ihrer Berufsgenossenschaft teilnehmen und sich fortbilden. Fachkunde für bestimmte Anlässe müssen Sie trotzdem hinzuziehen.
Was passiert, wenn ich gar keine Betreuung habe?
Die Berufsgenossenschaft kann die Bestellung anordnen und ein Zwangsgeld festsetzen. Nach einem Unfall stellt sich zusätzlich die Frage nach der Organisationsverantwortung – mit Regress- und Haftungsfolgen.
Ist die Betreuung steuerlich absetzbar?
Ja, sie ist Betriebsausgabe. Das gilt auch für Schulungen und die eingesetzte Software.
Stand: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.