DGUV Vorschrift 2 einfach erklärt: Betreuungsgruppen, Einsatzzeiten, Kosten

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Die DGUV Vorschrift 2 regelt, wie viel sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung jedem Betrieb zusteht – und ist gleichzeitig eines der am häufigsten missverstandenen Regelwerke im Arbeitsschutz. Hier ist die Kurzfassung ohne Behördendeutsch.

Worum geht es?

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz muss jeder Betrieb mit Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellen – das gilt ab dem ersten Mitarbeiter. Die DGUV Vorschrift 2 übersetzt diese Pflicht in konkrete Zahlen: Wie viele Stunden Betreuung pro Jahr, abhängig von Betriebsgröße und Gefährdung.

Die Grundbetreuung: drei Gruppen

Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten werden nach ihrem WZ-Kode (Branchenschlüssel) einer von drei Betreuungsgruppen zugeordnet. Je Beschäftigtem und Jahr gilt für Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt zusammen:

  • Gruppe I – hohe Gefährdung (z. B. Bau, Metallverarbeitung, Chemie): 2,5 Stunden
  • Gruppe II – mittlere Gefährdung (z. B. Produktion, Handwerk, Logistik): 1,5 Stunden
  • Gruppe III – geringe Gefährdung (z. B. Büro, Verwaltung, Handel): 0,5 Stunden

Ein Produktionsbetrieb mit 25 Beschäftigten kommt so auf 37,5 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Hinzu kommt der betriebsspezifische Teil – zusätzliche Betreuung für besondere Anlässe wie neue Anlagen, Umbauten oder erhöhtes Unfallgeschehen.

Sonderregeln für kleine Betriebe

Bis einschließlich 20 Beschäftigte (seit 1. Januar 2026, vorher 10) gilt die Kleinbetriebsbetreuung: keine festen Einsatzzeiten, sondern Grundbetreuung plus anlassbezogene Betreuung – etwa bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung oder nach einem Unfall. Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten – die genaue Obergrenze legt Ihre Berufsgenossenschaft fest – können alternativ das Unternehmermodell wählen: Der Chef lässt sich selbst schulen und kauft Betreuung nur bei Bedarf ein. Klingt günstig, verlagert aber Verantwortung und Aufwand auf den Unternehmer – ehrlich gerechnet lohnt es sich seltener, als die Werbung verspricht.

Was sich zum 1. Januar 2026 geändert hat

Die Berufsgenossenschaften haben die DGUV Vorschrift 2 zum 1. Januar 2026 neu gefasst (abgestimmter Mustertext in der Fassung vom 29. November 2024). Für kleine Betriebe ist eine Zahl entscheidend: Die Grenze für die Betreuung nach Anlage 1 stieg von 10 auf 20 Beschäftigte. Die Einteilung sieht jetzt so aus:

  • Bis 20 Beschäftigte – Anlage 1: keine festen Einsatzzeiten. Die Betreuung besteht aus der Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und anlassbezogener Betreuung.
  • Mehr als 20 Beschäftigte – Anlage 2: Grundbetreuung mit festen Stunden je nach Betreuungsgruppe, dazu der betriebsspezifische Teil.
  • Alternativ – Unternehmermodell (Anlage 3): bis höchstens 50 Beschäftigte. Die genaue Obergrenze legt Ihre Berufsgenossenschaft fest.

Anlage 1 im Detail: Betreuung ohne Stundenkonto

Die Betreuung nach Anlage 1 hat zwei Bausteine: die Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und anlassbezogene Betreuungen. Dabei muss der Sachverstand von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit einfließen – es genügt, wenn die erstberatende Person die andere Fachrichtung hinzuzieht.

Die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung ist bei maßgeblichen Änderungen zu wiederholen, spätestens nach einer Frist, die Ihre Berufsgenossenschaft festlegt. Die DGUV gibt als Orientierung vor: höchstens ein Jahr in Gruppe I, höchstens drei Jahre in Gruppe II, höchstens fünf Jahre in Gruppe III.

„Anlassbezogen“ ist dabei keine Kann-Bestimmung. Bei besonderen Anlässen müssen Sie prüfen, ob Sie Betriebsarzt, Fachkraft oder beide hinzuziehen – etwa bei:

  • Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen
  • Einführung neuer Arbeitsmittel oder Arbeitsstoffe mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
  • Einführung neuer oder grundlegender Änderung bestehender Arbeitsverfahren
  • Tätigkeit von Personen mit besonderem Schutzbedürfnis, zum Beispiel Schwangere, Stillende, Jugendliche
  • Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten
  • Erstellung von Notfall-, Hygiene- und Alarmplänen

Anlage 2: Wie sich die Stunden aufteilen

Bei mehr als 20 Beschäftigten gelten die Stundensätze der Grundbetreuung für Betriebsarzt und Fachkraft zusammen. Jede der beiden Professionen muss dabei mindestens 20 Prozent der Zeit erhalten. Ein Betrieb der Gruppe II mit 25 Beschäftigten kommt auf 37,5 Stunden Grundbetreuung im Jahr – davon mindestens je 7,5 Stunden für Betriebsarzt und Fachkraft.

Wer zählt als Beschäftigter?

Zugrunde gelegt werden jährliche Durchschnittszahlen. Teilzeitkräfte zählen anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, über 20 bis 30 Stunden mit 0,75, darüber mit 1,0. Das kann über die Betreuungsform entscheiden: 16 Vollzeitkräfte und acht Aushilfen mit je zehn Wochenstunden ergeben 16 + 4 = 20 – und damit noch Anlage 1.

Was kostet die Betreuung?

Externe Sicherheitsfachkräfte rechnen in Deutschland typischerweise zwischen 75 und 130 Euro pro Einsatzstunde ab. Bei uns gilt: Kleinbetriebe starten ab 59 Euro netto im Monat, größere Betriebe zahlen nach Betreuungsumfang – inklusive der EHS-Plattform, die bei klassischen Anbietern gar nicht erst dabei ist. Die schnellste Antwort für Ihren Betrieb liefert der DGUV-V2-Rechner: Beschäftigtenzahl und Gruppe eingeben, Stunden und Preisschätzung ablesen – 30 Sekunden, kostenlos, ohne Anmeldung.

Häufige Fragen zur DGUV Vorschrift 2

Ab wie vielen Beschäftigten gelten feste Einsatzzeiten?

Ab mehr als 20 Beschäftigten nach Anlage 2. Bis 20 Beschäftigte gilt Anlage 1 ohne feste Einsatzzeiten. Diese Grenze gilt seit dem 1. Januar 2026, vorher lag sie bei 10.

Wie werden Teilzeitkräfte und Aushilfen gezählt?

Anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, über 20 bis 30 Stunden mit 0,75, über 30 Stunden mit 1,0. Maßgeblich ist der Jahresdurchschnitt.

Welche Betreuungsgruppe gilt für meinen Betrieb?

Das ergibt sich aus Ihrem WZ-Kode (Klassifikation der Wirtschaftszweige). Die Zuordnung zu den Gruppen I bis III steht in Anlage 2 der Vorschrift Ihrer Berufsgenossenschaft.

Muss ich Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit beide bestellen?

Ja. § 2 DGUV Vorschrift 2 verlangt die schriftliche Bestellung beider. In der Grundbetreuung nach Anlage 2 muss jede Profession mindestens 20 Prozent der Einsatzzeit erhalten.

Was ist das Unternehmermodell?

Eine alternative, bedarfsorientierte Betreuung: Sie sind als Unternehmer aktiv eingebunden, nehmen an Schulungen Ihrer Berufsgenossenschaft teil und ziehen Fachleute nur zu bestimmten Anlässen hinzu. Möglich bis höchstens 50 Beschäftigte, die genaue Grenze legt die jeweilige Berufsgenossenschaft fest.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung nach Anlage 1 unterstützt werden?

Bei jeder maßgeblichen Änderung der Arbeitsbedingungen, spätestens nach der von Ihrer Berufsgenossenschaft festgelegten Frist. Die DGUV empfiehlt als Orientierung höchstens ein, drei oder fünf Jahre, je nach Betreuungsgruppe.

Stand: September 2026. Rechtsgrundlagen: DGUV Vorschrift 2, abgestimmter Mustertext in der Fassung vom 29. November 2024, in Kraft bei den Berufsgenossenschaften seit 1. Januar 2026; Arbeitssicherheitsgesetz. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.