Arbeitsschutz in Produktion und Metall

Für Produktionsbetriebe, Metall und Kunststoff

Maschinensicherheit, Gefahrstoffe, Lärm, Instandhaltung: In der Produktion ist Arbeitsschutz kein Formularthema, sondern täglicher Betrieb. Entsprechend genau schauen Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht hin – auf Prüffristen, Betriebsanweisungen und darauf, ob die Schutzeinrichtung wirklich dran ist. Wir bringen System in genau diese Punkte.

Woran es in der Praxis hakt

  • Betriebsanweisungen hängen aus – nur passen sie nicht mehr zu den Stoffen und Maschinen von heute
  • Prüffristen für Maschinen, Anlagen, Krane und Druckbehälter verteilen sich auf Excel, Aushänge und Gedächtnis
  • Das Gefahrstoffverzeichnis ist Stand vorletztes Jahr, Sicherheitsdatenblätter fehlen
  • Instandhaltung und Störungsbeseitigung laufen außerhalb jeder Gefährdungsbeurteilung

So sieht es gelöst aus

  • Gefährdungsbeurteilungen je Anlage und Tätigkeit – inklusive Rüsten, Instandhaltung und Störungsbeseitigung
  • Gefahrstoffverzeichnis mit Sicherheitsdatenblättern und automatisch erzeugten Betriebsanweisungen
  • Prüfkataster mit Fristenwächter für alle Arbeitsmittel – vom Anschlagmittel bis zur Anlage
  • Unterweisungen je Bereich und Schicht, mit Kontrollfragen und Nachweis

Diese Pflichten gelten für Ihren Betrieb

  • Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel nach BetrSichV – vor der ersten Verwendung
  • Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe (§ 14 GefStoffV) und gefährliche Arbeitsmittel
  • Regelmäßige Prüfungen durch befähigte Personen mit dokumentiertem Ergebnis
  • Lärmmessung und Vorsorge ab den Auslösewerten der LärmVibrationsArbSchV
  • Sicherheitsbeauftragte ab 20 Beschäftigten, Arbeitsschutzausschuss inklusive

Der Betreuungsumfang folgt der DGUV Vorschrift 2 nach Betriebsgröße und Betreuungsgruppe – der Rechner zeigt Ihnen sofort Stunden und Preisrahmen für Ihren Betrieb.

Vom Prüfkataster bis zur Betriebsanweisung: ein System

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