Für Produktionsbetriebe, Metall und Kunststoff
Maschinensicherheit, Gefahrstoffe, Lärm, Instandhaltung: In der Produktion ist Arbeitsschutz kein Formularthema, sondern täglicher Betrieb. Entsprechend genau schauen Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht hin – auf Prüffristen, Betriebsanweisungen und darauf, ob die Schutzeinrichtung wirklich dran ist. Wir bringen System in genau diese Punkte.
Woran es in der Praxis hakt
- Betriebsanweisungen hängen aus – nur passen sie nicht mehr zu den Stoffen und Maschinen von heute
- Prüffristen für Maschinen, Anlagen, Krane und Druckbehälter verteilen sich auf Excel, Aushänge und Gedächtnis
- Das Gefahrstoffverzeichnis ist Stand vorletztes Jahr, Sicherheitsdatenblätter fehlen
- Instandhaltung und Störungsbeseitigung laufen außerhalb jeder Gefährdungsbeurteilung
So sieht es gelöst aus
- Gefährdungsbeurteilungen je Anlage und Tätigkeit – inklusive Rüsten, Instandhaltung und Störungsbeseitigung
- Gefahrstoffverzeichnis mit Sicherheitsdatenblättern und automatisch erzeugten Betriebsanweisungen
- Prüfkataster mit Fristenwächter für alle Arbeitsmittel – vom Anschlagmittel bis zur Anlage
- Unterweisungen je Bereich und Schicht, mit Kontrollfragen und Nachweis
Diese Pflichten gelten für Ihren Betrieb
- Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel nach BetrSichV – vor der ersten Verwendung
- Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe (§ 14 GefStoffV) und gefährliche Arbeitsmittel
- Regelmäßige Prüfungen durch befähigte Personen mit dokumentiertem Ergebnis
- Lärmmessung und Vorsorge ab den Auslösewerten der LärmVibrationsArbSchV
- Sicherheitsbeauftragte ab 20 Beschäftigten, Arbeitsschutzausschuss inklusive
Der Betreuungsumfang folgt der DGUV Vorschrift 2 nach Betriebsgröße und Betreuungsgruppe – der Rechner zeigt Ihnen sofort Stunden und Preisrahmen für Ihren Betrieb.
Vom Prüfkataster bis zur Betriebsanweisung: ein System
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