Für Pflegedienste, Pflegeheime und Praxen
Pflege ist körperlich und seelisch fordernd – und arbeitsschutzrechtlich eine der am dichtesten regulierten Branchen: biologische Arbeitsstoffe nach TRBA 250, Hautschutz, Heben und Tragen, Nachtarbeit, dazu die Anforderungen der BGW. Wir kennen diese Prüfpraxis aus eigener Erfahrung mit BGW-betreuten Betrieben – und haben unser System genau daran ausgerichtet.
Woran es in der Praxis hakt
- Unterweisungen scheitern am Schichtdienst – nie sind alle gleichzeitig da
- Hautschutzplan, Hygieneplan, Betriebsanweisungen: vorhanden, aber veraltet oder verstreut
- Impfangebote und arbeitsmedizinische Vorsorge werden angeboten, aber nicht nachweisbar dokumentiert
- Die Gefährdungsbeurteilung deckt Wohnbereiche ab, aber nicht Touren, Nacht und Übergriffe
So sieht es gelöst aus
- Online-Unterweisungen, die jede Schicht dann absolviert, wenn Zeit ist – mit automatischem Nachweis
- Branchen-Vorlagen für Pflege: TRBA 250, Hautschutz, Heben und Tragen, psychische Belastung, Gewaltprävention
- Vorsorgekataster mit Fristen für Pflicht- und Angebotsvorsorge je Tätigkeit
- Dokumentation, die einer BGW-Besichtigung standhält – exportbereit mit Zeitstempel
Diese Pflichten gelten für Ihre Einrichtung
- Gefährdungsbeurteilung inklusive biologischer Arbeitsstoffe (BioStoffV) und psychischer Belastung
- Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Biostoffe in verständlicher Sprache
- Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung – vor Aufnahme der Tätigkeit
- Hautschutzplan und geeignete PSA für Feuchtarbeit
- Betreuung durch Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt nach DGUV Vorschrift 2
Ambulante Dienste und kleine Einrichtungen starten ab 59 € netto im Monat. Bei größeren Häusern richtet sich der Umfang nach der DGUV Vorschrift 2 – transparent kalkuliert, ohne Kleingedrucktes.
Arbeitsschutz, der zum Schichtplan passt
Machen Sie den kostenlosen Selbstcheck – oder lassen Sie sich unverbindlich durchrechnen, was die Betreuung Ihrer Einrichtung kostet.