Für Kitas, Horte und soziale Einrichtungen
In Kitas wird viel über Aufsichtspflicht gesprochen – und wenig über den Arbeitsschutz der Beschäftigten. Dabei liegt der Krankenstand in Erziehungsberufen deutlich über dem Durchschnitt: Lärm, Infektionen, Heben auf Kinderhöhe, emotionale Belastung. Träger haften dafür wie jeder andere Arbeitgeber auch. Die gute Nachricht: Mit klaren Vorlagen ist das Thema gut beherrschbar.
Woran es in der Praxis hakt
- Die Gefährdungsbeurteilung fehlt oder stammt vom Träger „für alle Häuser gleich“
- Mutterschutz: Die anlassunabhängige Beurteilung jeder Tätigkeit fehlt – bei Schwangerschaft beginnt die Hektik
- Lärm und Stimmbelastung gelten als „gehört halt dazu“
- Erste Hilfe am Kind ist geregelt – die Erste Hilfe für Beschäftigte nicht
So sieht es gelöst aus
- Kita-spezifische Gefährdungsbeurteilung: Lärm, Infektionen, Ergonomie, psychische Belastung, Außengelände
- Mutterschutz-Gefährdungsbeurteilung für jede Tätigkeit – fertig, bevor jemand schwanger ist (so will es das Gesetz)
- Online-Unterweisungen für das ganze Team – auch für Teilzeitkräfte und Springer
- Fristenwächter für Prüfungen, Vorsorge und Unterweisungen je Einrichtung
Diese Pflichten gelten für Ihre Einrichtung
- Gefährdungsbeurteilung je Einrichtung – nicht nur je Träger, wenn die Häuser sich unterscheiden
- Anlassunabhängige Mutterschutz-Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG für jede Tätigkeit
- Jährliche Unterweisung mit Nachweis, inklusive Hygiene- und Infektionsschutz
- Angebots- und Pflichtvorsorge je nach Tätigkeit (z. B. bei Infektionsgefährdung)
- Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 – auch für kleine Träger
Einzelne Einrichtungen starten ab 59 € netto im Monat; für Träger mit mehreren Häusern rechnen wir transparent nach DGUV Vorschrift 2 – jede Einrichtung behält dabei ihre eigene, gepflegte Dokumentation.
Mehr Zeit für die Kinder, weniger für Ordner
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