Für Büro, Verwaltung und Dienstleistung
„Bei uns passiert doch nichts“ – das stimmt sogar fast. Und trotzdem gelten Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und DGUV-V2-Betreuung auch für reine Bürobetriebe, vom Steuerbüro bis zur Agentur. Die gute Nachricht: Nirgends ist der Weg zur vollständigen Rechtssicherheit so kurz. Mit dem richtigen System ist Ihr Büro in wenigen Tagen sauber aufgestellt – und bleibt es.
Woran es in der Praxis hakt
- Es gibt schlicht gar nichts: keine Gefährdungsbeurteilung, keine Unterweisung, keine Betreuung
- Homeoffice und mobiles Arbeiten sind gelebte Praxis, aber arbeitsschutzrechtlich nie betrachtet worden
- Bildschirmarbeitsplätze wurden seit dem Umzug nicht mehr beurteilt
- Psychische Belastung? Steht auf keiner Agenda – bis die Fluktuation sie draufsetzt
So sieht es gelöst aus
- Schlanke Gefährdungsbeurteilung für Büroarbeitsplätze inklusive Homeoffice und Bildschirmarbeit
- Jährliche Online-Unterweisung in 20 Minuten pro Person – mit automatischem Nachweis
- Angebotsvorsorge Bildschirmarbeit dokumentiert angeboten, Fristen im Blick
- DGUV-V2-Betreuung im Kleinbetriebspaket – ohne dass jemand ständig bei Ihnen im Flur steht
Diese Pflichten gelten auch im Büro
- Gefährdungsbeurteilung inklusive Bildschirmarbeit und psychischer Belastung – dokumentiert
- Jährliche Unterweisung mit Nachweis (§ 12 ArbSchG)
- Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
- Erste Hilfe: Ersthelfer, Material, Aushänge
- Angebotsvorsorge für Bildschirmarbeitsplätze nach ArbMedVV
Bürobetriebe bis 10 Beschäftigte sind mit 59 € netto im Monat komplett versorgt – Betreuung, Unterweisungen, Dokumentation. Das ist der Preis von zwei Druckerpatronen für dauerhafte Rechtssicherheit.
In wenigen Tagen rechtssicher – und dann Ruhe
Prüfen Sie in 2 Minuten, ob Ihrem Büro etwas fehlt – oder holen Sie sich direkt ein Angebot.