Arbeitsschutz im Büro

Für Büro, Verwaltung und Dienstleistung

„Bei uns passiert doch nichts“ – das stimmt sogar fast. Und trotzdem gelten Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und DGUV-V2-Betreuung auch für reine Bürobetriebe, vom Steuerbüro bis zur Agentur. Die gute Nachricht: Nirgends ist der Weg zur vollständigen Rechtssicherheit so kurz. Mit dem richtigen System ist Ihr Büro in wenigen Tagen sauber aufgestellt – und bleibt es.

Woran es in der Praxis hakt

  • Es gibt schlicht gar nichts: keine Gefährdungsbeurteilung, keine Unterweisung, keine Betreuung
  • Homeoffice und mobiles Arbeiten sind gelebte Praxis, aber arbeitsschutzrechtlich nie betrachtet worden
  • Bildschirmarbeitsplätze wurden seit dem Umzug nicht mehr beurteilt
  • Psychische Belastung? Steht auf keiner Agenda – bis die Fluktuation sie draufsetzt

So sieht es gelöst aus

  • Schlanke Gefährdungsbeurteilung für Büroarbeitsplätze inklusive Homeoffice und Bildschirmarbeit
  • Jährliche Online-Unterweisung in 20 Minuten pro Person – mit automatischem Nachweis
  • Angebotsvorsorge Bildschirmarbeit dokumentiert angeboten, Fristen im Blick
  • DGUV-V2-Betreuung im Kleinbetriebspaket – ohne dass jemand ständig bei Ihnen im Flur steht

Diese Pflichten gelten auch im Büro

  • Gefährdungsbeurteilung inklusive Bildschirmarbeit und psychischer Belastung – dokumentiert
  • Jährliche Unterweisung mit Nachweis (§ 12 ArbSchG)
  • Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
  • Erste Hilfe: Ersthelfer, Material, Aushänge
  • Angebotsvorsorge für Bildschirmarbeitsplätze nach ArbMedVV

Bürobetriebe bis 10 Beschäftigte sind mit 59 € netto im Monat komplett versorgt – Betreuung, Unterweisungen, Dokumentation. Das ist der Preis von zwei Druckerpatronen für dauerhafte Rechtssicherheit.

In wenigen Tagen rechtssicher – und dann Ruhe

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